2. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2030 (2019) an die Bundesnetzagentur übergeben
Ein kurzer Überblick über die wesentlichen Änderungen gegenüber 1. NEP-Entwurf
In den 2. Entwurf sind Anregungen aus der öffentlichen Konsultation zum 1. Entwurf des NEP eingeflossen (906 Stellungnahmen eingegangen ; z. Vgl.: Zum NEP 2030 (2017) waren es 2133 Stellungnahmen). Insbesondere haben sich folgende Änderungen im Vergleich zum 1. NEP-Entwurf ergeben:
- Die ÜNB veranschlagen Investitionskosten in Höhe von EUR 61 Mrd. für die Onshore-Zubau-Maßnahmen für Netze (z. Vgl.: Im 1. NEP-Entwurf wurden für das Szenario B 2030 Investitionskosten in Höhe von "nur" EUR 52 Mrd. ausgewiesen). Die angestiegenen Kosten werden insbesondere auf umfangreichere Berücksichtigung von Punktmaßnahmen und auf die Berücksichtigung für einen erheblichen Bedarf an Kompensationsanlagen zurückgeführt.
- Die ÜNB haben eine Sensitivität „B 2035 – Kohleausstieg“ berechnet. Es soll sichergestellt werden, dass die für 2030 sowie für das Szenario B 2035 identifizierten Netzentwicklungsmaßnahmen auch im Fall eines kompletten Kohleausstiegs gemäß der Prüfempfehlung der Kohle-Kommission erforderlich sind.
Alle Unterlagen sind hier abrufbar.