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BKartA verhängt Bußgelder gegen Hersteller von Straßenkanalguss

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rd. EUR 6 Mio. gegen zwei Hersteller von Straßenkanalguss und deren Verantwortliche wegen Preis- und Rabattabsprachen sowie der Aufteilung von Großaufträgen verhängt (Pressemitteilung v. 14.1.2021). Die Verstöße, die u.a. im Jahr 2018 stattgefunden haben sollen, konnten laut dem Präsidenten des BKartA mithilfe des anonymen Hinweisgebersystems aufgedeckt werden. Die betroffenen Unternehmen sollen umfassend mit dem BKartA kooperiert haben. Die Verfahren wurden im Wege einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) beendet und die Bußgeldbescheide sind nach Auskunft des BKartA bestandskräftig. 

Die Verfahren zeigen, dass Kartellbeteiligte nicht nur Kronzeugenanträge von Wettbewerbern in ihre Risikobewertung einfließen lassen müssen, sondern auch anonyme Hinweise (Whistleblower) ein Kartell aufdecken und Geldbußen nach sich ziehen können. Zum anderen belegen die Verfahren, dass das BKartA auch unter Pandemiebedingungen gewillt ist, seiner Aufgabe als Wettbewerbshüter nachzukommen. Gleichwohl dürfte Covid-19 die Ermittlungsarbeit in 2020 spürbar erschwert haben. Insbesondere das ansonsten sehr ergiebige Ermittlungsinstrument der Durchsuchung von Geschäftsräumen („Dawn Raids“) bleibt aktuell oft ungenutzt – eine Durchsuchung ist unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln kaum praktikabel durchführbar.

Auch die grundsätzlich rückläufige Zahl von Kronzeugenanträgen dürfte dem BKartA seine Arbeit nicht erleichtern. Zuletzt hatte das BKartA im Jahr 2020 Bußgelder in Höhe von rund 358 Mio. Euro gegen insgesamt 19 Unternehmen und 24 natürliche Personen wegen verbotener Kartellabsprachen verhängt und sich dabei nicht nur auf Kronzeugenanträge, sondern auch auf „Hinweise aus anderen Quellen“ gestützt (vgl. Jahresrückblick v. 29.12.2020). Für die Zukunft beabsichtigt das BKartA mehr Kartelle durch den Einsatz innovativer Methoden aufzudecken. Es setzt dabei insbesondere auf das Screening von Märkten und das bereits erwähnte anonyme Hinweisgebersystem.

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