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COVID-19 und Kartellrecht

Ein Client Briefing

Kartellrecht gilt auch während der Corona-Pandemie – Kooperationen mit Wettbewerbern könnten freilich neu zu bewerten sein. Erleichterungen wird es aber längst nicht für alle geben. Und: Marktbeherrschende Unternehmen sind unter verstärkter Beobachtung – unser Client Briefing informiert.

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