COVID-19 und Kartellrecht
Ein Client Briefing
Kartellrecht gilt auch während der Corona-Pandemie – Kooperationen mit Wettbewerbern könnten freilich neu zu bewerten sein. Erleichterungen wird es aber längst nicht für alle geben. Und: Marktbeherrschende Unternehmen sind unter verstärkter Beobachtung – unser Client Briefing informiert.