Das Zukunftsfinanzierungsgesetz - Ausweitung der Investitionsmöglichkeiten in Erneuerbare Energien
Am 18. August hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen – das sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz – in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, für Investitionen in Digitalisierung und Klimaschutz privates Kapital zu mobilisieren. Auf diese Weise soll die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes gestärkt und die Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland erhöht werden. Insbesondere erleichtert der Gesetzesentwurf maßgeblich Investitionen aus Immobilienfonds, Spezialfonds und Infrastrukturfonds in Erneuerbare-Energie-Anlagen. Darüber hinaus erhält der Entwurf zahlreiche Neuerungen wie bspw. die elektronische Aktie, Merhfachstimmrechtsaktien und steuerliche Erleichterungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen.
In unserem neuesten Client Briefing informieren Dr. Michael Dettmeier, Felix Fischer, Dr. Rüdiger Zeller, Jonna Kappler Fernandes und Thomas Hinrichsen umfassend zum geplanten Gesetz, den sich daraus ergebenden Möglichkeiten und den nächsten Schritten.
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