Erste Verordnung zur Umsetzung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Das BSH erließ die Verordnung am 15. Dezember 2020
Druckfrisch aus dem Bundesgesetzblatt: Das BSH hat am 15. Dezember 2020 die Erste Verordnung zur Umsetzung des Windenergie-auf-See-Gesetzes erlassen und damit die Eignung der Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 für die Nutzung durch Windenergie in der AWZ festgestellt. Die Erste Windenergie-auf-See-Verordnung (1. WindSeeV) wurde heute Morgen im Bundesgesetzblatt verkündet (siehe anbei).
Die Feststellung der Eignung ist wesentliche Voraussetzung für die Ausschreibung der Flächen durch die BNetzA. Aufgrund der 1. WindSeeV können nunmehr Flächen mit einer zu installierenden Leistung von knapp einem Gigawatt (insgesamt 958 Megawatt) ausgeschrieben werden. Nach den Festlegungen des FEP sollen diese drei Flächen im Jahr 2021 von der BNetzA ausgeschrieben und versteigert werden.