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Gewerbesteueranreize im Mieterstrom

Nach mehreren übereinstimmenden Berichten haben sich die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die bestehende gewerbesteuerrechtliche Hürde bei Mieterstromprojekten zu überwinden (Immobilien Zeitunghaufe).

Hintergrund ist, dass im Rahmen der Energiewende zwar ein großer Beitrag von den Vermietern gefordert wird – so beispielsweise durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen oder die Bereitstellung von Ladestationen für Elektroautos – die hieraus gewonnenen Einkünfte jedoch als gewerblich zu beurteilen sind und sie die Befreiung im Rahmen der „erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung“ (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) entfallen lassen. Dies betrifft nicht nur die Einnahmen aus diesen „schädlichen“ Nebentätigkeiten, sondern die gesamten Mieteinnahmen und macht die Umsetzung von Mieterstromprojekten für Vermieter sehr unattraktiv.

Dieses lang bekannte Hindernis in der Umsetzung des Mieterstromgesetzes aus Juli 2017, möchte die Regierungskoalition nach Angaben eines Schreibens der CDU/CSU-Fraktion vom 26. März 2021 und unter Beifall der Wohnungswirtschaftsbranche zumindest für Wohnimmobilien beseitigen.

Angestrebt ist, Einnahmen von Vermietern, die aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien an ihre Mieter gewonnen werden, bis zu einer Höhe von zehn Prozent an den Einnahmen aus der Wohnungsverwaltung zuzulassen, ohne dass die gesamten Mieterträge mit der Gewerbesteuer belastet würden.

Im weiteren Vorgehen soll das Kabinett mit den Vorschlägen befasst werden. Ob im Anschluss eine gesetzliche Übernahme der Änderungen in Form eines Ergänzungsgesetzes zum Erneuerbare-Energien-Gesetz oder zum Nebenkostenrecht erfolgen soll oder ob die Änderungen im Rahmen einer Verordnung des Bundesinnen- oder justizministeriums umgesetzt werden, ist noch nicht entschieden.

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