Reform der hamburgischen Stellplatzvorschriften
Ausblick auf künftige Änderungen
Die Fachanweisung 1/2013 der (ehemaligen) Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg, die die Bemessungswerte für die Anzahl notwendiger Stell- und Fahrradplätze gemäß § 48 HBauO konkretisiert, verliert mit Ablauf des 6. Juni 2021 ihre Gültigkeit.
Die Behörde vor Stadtentwicklung und Wohnen arbeitet derzeit an einer Reform der hamburgischen Stellplatzvorschriften. Geplant ist unter anderem, die Möglichkeiten einer Reduzierung des Stellplatzbedarfs unter besonderen Rahmenbedingungen (z.B. Job-Ticket, Kombi-Ticket usw.) zu erweitern.
Zudem soll es zu einer Ausweitung des sogenannten „Abminderungsgebiets“ kommen. Im Abminderungsgebiet wird die Anzahl der herzustellenden Stellplätze auf Grundlage von § 48 Abs. 4 HBauO regelhaft auf 25 % der eigentlich notwendigen Stellplatzzahl reduziert. Bislang umfasst das Abminderungsgebiet lediglich den Kernbereich der Hamburger Innenstadt. Wir erwarten, dass das Abminderungsgebiet auf den Bereich HafenCity ausgedehnt wird.