Menu
Close

Share Deal und Grunderwerbsteuer: Die Bundesregierung einigt sich auf neue Regelung

Nachdem ein früherer Gesetzesentwurf, der strengere Voraussetzungen für Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht im Fall von Share-Deals vorsah, aufgrund heftiger Kritik noch gestoppt worden war, hat sich die Koalition nun Medienberichten zufolge auf eine Reform geeinigt (Immobilienzeitung, haufe). Das Gesetz soll demnach Ende April zur letzten Lesung in den Bundestag eingeführt werden und bereits zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Mit der Gesetzesänderung sollen die Share-Deals im Rahmen von Immobilientransaktionen eingedämmt werden. Hintergrund ist der Folgende: Beim Erwerb einer Immobilie muss der Käufer grundsätzlich Grunderwerbsteuer zahlen. In der Praxis wird die Immobilie vor der Veräußerung häufig in eine Gesellschaft überführt (sog. PropCo). Der Käufer erwirbt dann nicht direkt die Immobilie, sondern Anteile an der PropCo. Nach bisheriger Gesetzeslage entfällt in diesen Fällen die Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer höchstens 94,9 % der Anteile erwirbt, während die übrigen Anteile beim Veräußerer verbleiben oder auf einen Dritten übertragen werden. Nach fünf Jahren kann der Käufer die restlichen 5,1 % der Gesellschaftsanteile erwerben und muss für diese nur eine anteilige Grunderwerbsteuer entrichten. Künftig sollen strengere Regelungen gelten: So soll die Grunderwerbsteuer nur noch im Fall des Erwerbs von bis zu 89,9% der Gesellschaftsanteile entfallen. Die Grunderwerbsteuer auslösende Schwelle wird damit um 5 Prozentpunkte gesenkt. Ferner soll der Minderheitsgesellschafter seine Anteile zehn statt zuvor fünf Jahre halten müssen. Neu ist zudem, dass die Regelungen künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten sollen. Eine Rückwirkung der neuen Regelungen auf Immobilientransaktionen vor dem 1. Juli 2021 wird nicht erwartet.

Kritikern zufolge wird der Gesetzesentwurf insbesondere der Schaffung von günstigem Wohnraum entgegenwirken. Denn die Reform verursache immensen Verwaltungsaufwand und eine höhere grunderwerbsteuerliche Belastung, was sich auf Kauf- bzw. Mietpreise auswirken werde.

Mitautorin: Franziska Jordan

Diese Website verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies, diese werden für die grundlegenden Funktionen der Website benötigt. Nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten finden Sie hier.

Diese Website verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies, diese werden für die grundlegenden Funktionen der Website benötigt. Nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten finden Sie hier.

Ihre Einstellungen wurden gespeichert