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Solarpflicht für Hamburgs Dächer

Hamburgisches Klimaschutzgesetz wird konkretisiert

Das Hamburgische Klimaschutzgesetz sieht in § 16 vor, dass grundsätzlich alle geeigneten Dachflächen zur Stromerzeugung durch die Nutzung solarer Strahlungsenergie genutzt werden müssen. Dies gilt nicht nur für Gewerbeimmobilien, sondern auch für Wohnhäuser. Hintergrund ist, dass die Energiewende bisher auf dem Land stattgefunden hat (Windkraft und Biomasse). Nun sollen Möglichkeiten in urbanen Räumen genutzt werden:

Gebäude, deren Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 liegt oder Gebäude, bei denen die Dachhaut nach dem 1. Januar 2025 vollständig erneuert wird, müssen grundsätzlich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach betreiben.

Die Details hierzu muss der Hamburger Senat in einer Rechtsverordnung erlassen – und zwar bis zum 31. Dezember 2020. Der Countdown läuft und wir werden Sie im neuen Jahr zu dem konkreten Inhalt der Rechtsverordnung informieren.

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