Veröffentlichung zur Nutzung ungenutzter Offshore-Netzanbindungskapazitäten
Durch den derzeitigen Umgang mit Offshore-Netzanbindungskapazitäten bleiben bestehende Produktionskapazitäten von Offshore-Windparks ungenutzt, obwohl ihre Nutzung technisch möglich wäre und rechtlich ein Anspruch auf Gesamtabnahme des produzierten Stroms besteht.
Die Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber, nach der die Kapazitätszuweisungen den gesetzlichen Anspruch auf Gesamtabnahme begrenzen und damit ungenutzten Netzanbindungskapazitäten ungenutzt bleiben müssen, ist jedenfalls fragwürdig und nach unserer Auffassung rechtlich unzutreffend und auch vor dem Hintergrund der aktuellen energiepolitischen Lage verfehlt. Die Gründe hierfür zeigen Felix Fischer und Hannah Randau in der neusten Ausgabe der InfrastrukturRecht (InfrastrukturRecht Nr. 9, 19. Jahrgang, 2022, S. 235 ff.) auf.