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Wasserstoff-Importstrategie – Strategische Herausforderungen im Transportbereich

Ausreichende Transportkapazitäten sind essenziell für die zügige Entwicklung eines Wasserstoffmarkts.

Dieser Beitrag ist der dritte Teil einer vierteiligen Artikelserie anlässlich der Veröffentlichung der Wasserstoff-Importstrategie der damaligen Bundesregierung und behandelt die aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Transport von Wasserstoff sowie die Entwicklung eines Wasserstoffkernnetzes in Deutschland. Bisher wurden neben dem Markthochlauf und Importbedarf auch die potenziellen Herkunftsländer der Wasserstoffimporte beleuchtet.

Herausforderungen des Transports von Wasserstoff

Wasserstoff lässt sich als farb- und geruchloses Gas am umweltfreundlichsten und kosteneffizientesten über Pipelines transportieren. Allerdings ist der Ausbau einer Offshore-Pipelinestruktur kosten- und ressourcenintensiv. Daher muss parallel die Infrastruktur für Schiffstransporte weiter ausgebaut werden, um den Import von grünem Wasserstoff nach Europa bzw. Deutschland zu ermöglichen.

Transport als logistische Herausforderung

Bei normalem Luftdruck und normalen Temperaturen hat Wasserstoff ein sehr großes Volumen. Der Schiffstransport ist für gasförmigen Wasserstoff daher technisch schwierig umsetzbar. Deshalb werden hierzu Trägermedien bzw. Wasserstoffderivate verwendet, da sie andere chemisch-physikalische Eigenschaften aufweisen. Die wichtigsten Wasserstoffderivate sind Ammoniak, Methanol und Fischer-Tropsch-Produkte.

Transport als regulatorische Herausforderung

Zu den logistischen Herausforderungen kommt eine regulatorische: Auf Grund unionsrechtlicher Vorgaben darf Wasserstoff in Deutschland (wie auch allen anderen Mitgliedstaaten) nur dann als „grün“ bezeichnet werden, wenn er über seinen gesamten Lebenszyklus hin Treibhausgaseinsparungen von 70 % gegenüber dem fossilen Vergleichswert von 94 gCO2eq/MJ aufweist. Nur in diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass der Wasserstoff zum Erreichen der Klimaschutzziele beiträgt. Auch Emissionen, die beim Transport des Wasserstoffs anfallen, zählen zu den Lebenszyklusemissionen. Entsprechend müssen Wasserstoffimporteure bei der konkreten Ausgestaltung ihrer Importroute stets auch die Emissionsintensität der jeweiligen Transportmodalität im Auge behalten.

Anlandung von Wasserstoffderivaten

Damit die Wasserstoffderivate auch in Deutschland angelandet werden können, muss die Terminalinfrastruktur ausgebaut werden. Dazu werden LNG – Terminals bereits jetzt so konzipiert, dass sie – nach der Nutzung für LNG – Wasserstoffderivate, insbesondere Ammoniak, aufnehmen und – falls erforderlich – wieder in Wasserstoff umwandeln können (sog. Cracking). So soll eine kosteneffiziente Transformation der Energieinfrastruktur gefördert und die Wirtschaftlichkeit von erforderlichen Investitionsentscheidungen gesteigert werden. Allerdings werden große Ammoniakspeicher- und Cracking-Kapazitäten erst in den 2040ern – nach dem Auslauf des LNG-Imports – entstehen. Angedacht sind darüber hinaus mobile schiffsbasierte Importterminals. Seit dem Frühjahr 2024 entwickeln das BMWE und das BMV einen „Nationalen Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt“. Dieser wird auch die angedachten grünen Schiffskorridore für den Transport von grünem Wasserstoff in den Blick nehmen.

Entwicklung eines Wasserstoffkernnetzes

Für den Transport innerhalb Deutschlands soll in einem ersten Schritt ein Wasserstoff-Kernnetz entstehen. Dieses soll von Beginn an das transeuropäische Wasserstoffnetz angebunden werden. Die neue Bundesregierung möchte ausweislich des Koalitionsvertrages die industriellen Zentren bedarfsgerecht anbinden und dabei auch Wasserstoffspeicher berücksichtigen.

Das transeuropäische Wasserstoffnetz sieht für den Transport über Pipelines durch Europa insbesondere vier Korridore vor, über welche Wasserstoff nach Deutschland importiert werden kann:

  • Im Nordseeraum Deutschlands will die neue Bundesregierung die Erzeugungspotentiale für die gleichzeitige Herstellung von Strom und Wasserstoff heben. Bis zum Nordseegipfel 2025 plant das BMWE hierzu eine Offshore-Kooperationsstrategie vorzulegen.
  • Im Ostseeraum sollen eine Offshore-Leitung von Finnland durch die Ostsee sowie eine Onshore-Leitung ausgehend vom Baltikum über Polen entstehen.
  • Über den Südwestkorridor soll das hohe Solar- und Windenergiepotential der Iberischen Halbinsel genutzt werden.
  • Über den Südkorridor soll grüner Wasserstoff aus Algerien und Tunesien überwiegend durch umgewidmete Erdgaspipelines seinen Weg nach Europa und Deutschland finden.

Für eine gesteigerte Einbindung des deutschen Kernnetzes an das transeuropäische Wasserstoffnetz sind an den Grenzübergangspunkten Interkonnektoren geplant, die das deutsche Netz mit den Netzen der angrenzenden Staaten verbinden. Weiterhin sind im Rahmen der Kernnetz-Planung Speichermöglichkeiten vorgesehen, um schwankende Produktions- und Importmengen auszugleichen. Das jetzige BMWE veröffentlichte im April 2025 das „Weißbuch Wasserstoffspeicher“. Das Weißbuch konkretisiert die Speicherbedarfe und -potenziale und kann der neuen Bundesregierung als Arbeitsgrundlage dienen.

Planung des Wasserstoffkernnetzes

Für das deutsche Wasserstoff-Kernnetz mit einer Gesamtlänge von zunächst etwa 9.040 km soll zu 60 % auf das bestehende Pipelinenetz der Gasinfrastruktur zurückgegriffen werden. Die restlichen 40 % werden neu gebaut. Das Wasserstoffkernnetz soll von den bisherigen Gas-Fernleitungsnetzbetreibern betrieben werden. Im Nordwesten wird das Kernnetz engmaschiger geplant, da dort mehr Elektrolyseur-Projekte und Importpunkte entstehen sollen. Allerdings ist der neuen Bundesregierung auch die Anbindung von industriellen Zentren im Süden und Osten von Deutschland ein besonderes Anliegen. Erste Leitungen des Kernnetzes wurden bereits in diesem Jahr auf Wasserstoff umgestellt. Zudem erfolgte die erste Auszahlung aus dem Amortisationskonto an die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber im März 2025. Der Ausbau des Kernnetzes soll im Jahr 2032 abgeschlossen sein. Anschließend wird in einem zweiten Schritt das dann bestehende Netz im Rahmen der integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff bedarfsorientiert weiterentwickelt werden.

Die Planungsverantwortung für das Wasserstoffkernnetz liegt bei den Fernleitungsnetzbetreibern, welche der Bundesnetzagentur einen gemeinsamen Antrag zur Genehmigung vorlegen sollten. Die Einreichungsfrist endete ursprünglich am 29. Dezember 2023, wurde jedoch mehrfach verlängert, da die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission nicht rechtzeitig vorlag. Diese musste spätestens eine Woche vor Ablauf der Antragsfrist vorliegen und wurde erst am 21. Juni 2024 erteilt. Der Antrag wurde infolgedessen erst am 22. Juli 2024 eingereicht.

Genehmigung des Wasserstoffkernnetzes

Zunächst verzögerte sich die Genehmigung des gemeinsamen Antrages der Fernnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur. Die Verzögerung beruhte insbesondere auf einem Änderungsverlangen im Rahmen des Konsultationsverfahrens. Das relevante Änderungsverlangen schien sich insbesondere auf die Planungen in Nordostdeutschland zu beziehen. Dabei wünschten sich auch die südlichen Bundesländer eine stärkere Anbindung ihrer Wirtschafts- und Industriestandorte. Dies entspricht auch dem Ziel der neuen Bundesregierung.

Die Bundesnetzagentur genehmigte den Antrag Ende Oktober 2024. Die Genehmigung erging dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse. Im Genehmigungsverfahren wurde geprüft, ob der Antrag dem Ziel des Aufbaus eines deutschlandweiten, effizienten, schnell realisierbaren, ausbaufähigen und klimafreundlichen Wasserstoffkernnetzes entspricht, ob er die avisierte Fertigstellung bis 2032 ermöglicht und ob er weiteren gesetzlich vorgesehenen Mehrwert schafft.

Die genehmigten Projekte gelten, sofern in künftigen Netzentwicklungsplänen nicht etwas anderes festgestellt wird und sie bis 2030 in Betrieb genommen werden als energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich sowie im überragenden öffentlichen Interesse liegend. Dies vereinfacht die folgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren für die konkreten Leitungsverläufe und Anlagenstandorte. Für diese Verfahren sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig.

 Fazit

Die neue Bundesregierung hat ehrgeizige Pläne im Bereich des Wasserstofftransports. Ein schnell und sicher funktionierendes Transportnetz ist grundlegende Voraussetzung für den gewünschten Markthochlauf und die Bereitschaft der Industrie zur Transformation – in Deutschland sowie der gesamten Europäischen Union. Dabei sind regelmäßig rechtliche und technische Herausforderungen zu überwinden.

Über die weiteren Entwicklungen der Wasserstoff-Strategie und mögliche Projekte informieren wir Sie rechtzeitig.

Das EU/COMP-Team von Chatham Partners ist auf komplexe Fragestellungen und Verfahren im Zusammenhang mit Wasserstoffprojekten spezialisiert und berät Sie gerne bei deren Planung und Realisierung, insbesondere im Zusammenhang mit Vergabe- und Planungsverfahren sowie Förderungsmöglichkeiten. Dabei arbeiten wir eng mit den anderen Teams der Kanzlei zusammen, insbesondere aus dem Bereich Energie.

Wir danken Flora Bantelmann, Louica Unger und Christoph Ludwig für ihre wertvolle Unterstützung bei der Vorbereitung dieses Beitrags.

DALL-E generiertes Bild

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