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Fit for 55 Paket – Synopsen

Synopsen der von Änderungen betroffenen Rechtsakte

Im Rahmen des Europäischen Green Deals hat sich die EU das verbindliche Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Als Zwischenschritt zur Klimaneutralität hat sich die EU verpflichtet, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren.

Um die aktuellen Gesetze mit den Zielen für 2030 und 2050 in Einklang zu bringen, arbeitet die EU an der Reform ihrer klima-, energie- und verkehrsbezogenen Rechtsvorschriften im Rahmen des sogenannten „Fit-for-55-Pakets“. Am 14. Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission Entwürfe der im Gesetzgebungspaket enthaltenen Gesetzestexte, die über die letzten zwei Jahre im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament diskutiert und geändert wurden. Mittlerweile sind einige von ihnen verabschiedet. Wir haben für Sie Zusammenfassungen erstellt, anhand derer Sie die Veränderungen nachvollziehen können. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die europäischen Rechtsakte nun ehrgeizigere Ziele vorgeben und eine größere Zahl an (Industrie-)Sektoren abdecken, wobei sie in struktureller Hinsicht auf dem aufbauen, was sich bisher bewährt hat:

  • EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS)
    • Das Gesamtziel der Emissionssenkungen in EU-EHS-Sektoren wird auf 62 Prozent bis 2030 gegenüber dem Stand von 2005 verschärft.
    • Emissionen aus der Schifffahrt unterliegen nun ebenfalls dem EU-EHS.
    • Kostenlose Emissionszertifikate für den Luftverkehr werden schrittweise bis 2026 abgeschafft.
    • Das EU-EHS wird für innereuropäische Flüge gelten, während das System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) von 2022-2027 für Flüge aus/in teilnehmende Drittländer gilt.
    • Parallel zur Abschaffung der kostenlosen EHS-Zertifikate soll das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) den vermehrten Import von CO2-intensiven Produkten aus dem EU-Ausland verhindern.
    • Ein Klima-Sozialfonds soll schwächere Haushalte und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung der preislichen Auswirkungen des EU-EHS finanziell unterstützen.
  • Marktstabilitätsreserve
    • Die erhöhte jährliche Aufnahmequote von Zertifikaten wird über 2023 hinaus verlängert.
  • Lastenteilung
    • Die von der Lastenteilungs-Verordnung erfassten Sektoren müssen nun bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen auf EU-Ebene gegenüber 2005 um 40% (vormals 30%) senken.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die geänderten Rechtsakte. Die Synopsen sind hilfreich, um die genauen Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Industrie und die Unternehmen zu verstehen.

Liste der geänderten Rechtsakte (Zusammenfassungen in englischer Sprache stehen unten zum Download bereit):

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Wir danken Navid Sattorov und Moritz Wiechert für ihre wertvolle Unterstützung bei der Erstellung der Synopsen.

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