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Nebenkostenabrechnung: Einsichtsrecht des Mieters in die Zahlungsbelege

Der Bundesgerichtshof hat am 9. Dezember 2020 entschieden, dass einem Mieter das Recht zusteht, Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zugrundeliegenden Zahlungsbelege zu nehmen. Ein besonderes Interesse muss der Mieter nicht geltend machen. Die Einsicht in die Zahlungsbelege dient der Überprüfung, ob der Vermieter die Rechnungsbeträge wie in der Rechnung angegeben Höhe bezahlt und nicht etwas von Kürzungen oder Preisnachlässen profitiert habe. Verweigert der Vermieter die Einsicht in die entsprechenden Zahlungsbelege, steht dem Mieter ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht zu.

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