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Fit for 55 Paket - Synopsen

Synopsen der von Änderungen betroffenen Rechtsakte

Als Teil des Europäischen Green Deal hat die EU sich selbst das verbindliche Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Als Zwischenziel auf dem Weg zur Klimaneutralität hat sich die Europäische Union verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu reduzieren.

Um den geltenden europäischen Rechtsrahmen an diese Ziele für 2030 und 2050 anzupassen, beabsichtigt die Europäische Union unter dem Stichwort „Fit for 55 Paket“, ihre Regelungen in Bezug auf Klima, Energie und Transport anzupassen. Am 14. Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission dementsprechend Entwürfe für dieses Gesetzgebungspaket (LINK), die in den kommenden Monaten Gegenstand der Diskussionen im Europäischen Rat sowie im Europäischen Parlament sein werden. Wann die Vorschläge verabschiedet werden, ist noch unklar; der politische Einigungsprozess verspricht jedoch, mühsam zu werden.

Zusammenfassend enthält das „Fit for 55 Paket“ die folgenden Anpassungsvorschläge:

  • Ausweitung des Emissionshandelssystems auf weitere Sektoren und Verschärfung des bisherigen Systems;
  • Erhöhung der Zielvorgaben für den Anteil erneuerbarer Energie und für Energieeffizienz;
  • Förderung von Transportmodalitäten mit geringen Emissionen sowie der hierfür erforderlichen Infrastruktur und Treibstoffe;
  • Änderung der Steuerpolitik, um eine Angleichung an die Ziele des Europäischen Green Deal zu erreichen; und
  • Maßnahmen gegen Carbon Leakage.

Allein dies zeigt bereits, dass wir aktuell eine noch nie dagewesene Dynamik gesetzgeberischer Tätigkeit auf EU-Ebene sowie auf Ebene der Mitgliedstaaten im Bereich Klimaschutz erleben. Das „Fit for 55 Paket“ der Europäischen Kommission zeigt eindeutig, dass der Fokus dabei auf der Dekarbonisierung von CO2-intensiven Sektoren liegt, wobei Carbon Leakage nach Möglichkeit verhindert werden soll. Eine ganzheitliche Überarbeitung des aktuellen Rechtsrahmens für die Bepreisung von CO2, die Bildung von CO2-Kontingenten sowie die Ausweitung und Stärkung der Dekarbonisierung erscheinen mehr und mehr unausweichlich, um die Ziele der Union für 2030 und 2050 zu erreichen.

Nachfolgend stellen wir Synopsen der Rechtsakte zur Verfügung, die von den vorgeschlagenen Änderungen betroffen sind. Die Synopsen sollen als Hilfestellung dienen; sie verdeutlichen, welche Änderungen diskutiert werden, was für künftige Branchen und Business Cases zu bedenken ist und worauf sich Lobbyarbeit konzentrieren könnte.

Synopsen der vorgeschlagenen Änderungen (Download unten verfügbar):

  • Richtlinie zum EU-Emissionshandelssystem
  • Erneuerbare Energien Richtlinie II
  • Energieeffizienzrichtlinie
  • Energiesteuerrichtlinie
  • Verordnung zur Lastenteilung
  • Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft
  • Richtlinie zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
  • Richtlinie zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge

Neben den Änderungen der genannten Rechtsakte hat die Europäische Kommission auch die Verabschiedung neuer Rechtsakte vorgeschlagen. Der Vorschlag enthält insbesondere eine Verordnung für einen neuen Carbon Border Adjustment Mechanismus (CBAM), eine Verordnung zur Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für nachhaltigen Luftverkehr (ReFuelEU Aviation Initiative) sowie eine Verordnung zur Nutzung von erneuerbaren und emissionsarmen Treibstoffen im Seeverkehr (ReFuelEU Maritime Initiative).

Synopse - Fit for 55 -  EU-ETS Directive

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Synopse - Fit for 55 - Renewable Energy Directive II

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Synopse - Fit for 55 - Energy Efficiency Directive

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Synopse - Fit for 55 - Energy Taxation Directive

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Synopse - Fit for 55 - Package

  • Effort Sharing Regulation
  • Regulation on Land Use, Forestry and Agriculture
  • Directive on the deployment of alternative fuels infrastructure
  • Directive on setting CO2 emission performance standards for new passenger cars and for new light commercial vehicle
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